Mündelsichere Geldanlagen mit Investmentfonds?

Wir werden gelegentlich von Kunden auf mündelsichere Geldanlagen in Investmentfonds angesprochen.

Leider ist die Empfehlung eines mündelsicheren Investmentfonds nicht allgemein möglich, da in jedem Einzelfall ein Vormundschaftsgericht die gewünschte Anlage eines Mündels beurteilen und dem Vormund die jeweilige Art der Anlage ausdrücklich gestatten muss.

Grundlage dieser Beurteilung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), welches die Anlage von Mündelgeldern regelt. Es enthält einen Katalog von Anlageformen, in denen die Anlage von Mündelgeld normalerweise erfolgen soll (§ 1807). Diese Anlageformen werden als so genannte „mündelsichere Anlagen“ bezeichnet. Hierzu gehören beispielsweise Bundeswertpapiere.

Investmentfonds gehören erst einmal nicht zu den mündelsicheren Anlageformen des BGB (§ 1807). Dennoch sind zahlreiche Fonds in verschiedenen Einzelfällen bereits von Vormundschaftsgerichten für die Anlage von Mündelgeldern zugelassen worden.

Zur groben Orientierung führt der BVI eine Liste von Investmentfonds, die von verschiedenen Gerichten bereits eine Genehmigung als mündelsicheren Anlage in Investmentfonds erhalten haben.

Liste von als mündelsicher eingestuften Investmentfonds.
Diese können dem Vormund und Vormundschaftsgerichten allerdings nur als Orientierungshilfe dienen, den Gerichte sind an die Entscheidung anderer Gerichte grundsätzlich nicht gebunden.

Zukünftige Einstufung von Fonds als mündelsichere Geldanlagen

Es ist aber zumindest wahrscheinlich, das Gerichte mit der Einschätzung von anderen Gerichten übereinstimmen werden. Besonders, wenn ein Fonds bereits mehrfach als mündelsicher eingestuft wurde. Aber auch Fonds mit ähnlichen Risiken, die zur Zeit noch nicht in der Liste stehen, können prinzipiell von einem Richter als mündelsicher eingestuft werden.

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