Das Wirtschaftslexikon erkläret die wichtigsten Begriffe rund um die Themen Aktien, Bank, Börse, Investmentfonds, Finanzen und Geldanlage.
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A
Absicherungsfonds
siehe Garantiefonds.
Aktienfonds
Investmentfonds, deren Vermögen größtenteils oder vollständig in Aktien angelegt ist. Die Aktien sind dabei entsprechend der Anlagepolitik aus bestimmten Branchen, bestimmten Regionen oder bestimmten Ländern ausgewählt.
Anlageausschuss
Setzt sich meistens zusammen aus Geschäftsführern der Kapitalanlagegesellschaft und aus Vorstandsmitgliedern der Bank, bei der das Sondervermögen verwahrt wird.
Anlageberater
Anlagepolitik
Zur Anlagepolitik gehört die Auswahl der Wertpapiere eines Investmentfonds. Ebenso wird versucht, durch die Wahl der Kauf- und Verkaufszeitpunkte die Anlageziele zu realisieren. Die Anlagepolitik der in Deutschland zum Verkauf zugelassenen Fonds muss sich im Rahmen der Vertragsbedingungen des jeweiligen Fonds und damit ebenso im Bereich gesetzlicher Vorschriften bewegen.
Anlageschwerpunkt
Durch die Wertpapiere, in die der größte Teil des Sondervermögens investiert ist, wird der Anlageschwerpunkt festgelegt. Beispiele sind:
Anlageziel
Definition einer Zielsetzung für die jeweilige Anlage. Z. B. längerfristiger Kapitalaufbau für die Altersversorgung.
Anleihe
Anleihe ist der Oberbegriff zu Schuldverschreibungen. Anleihen dienen der Kapitalbeschaffung durch den Emittenten. Sie haben feste Zinssätze und Art und Zeitpunkt der Tilgung ist festgelegt.
Ansparplan
Dient dem regelmäßigen Erwerb von Fondsanteilen und wird i. d. R. im Zusammenhang mit einem Anlagekonto angeboten. Gewöhnlich kann man zwischen monatlichem, vierteljährlichem, halbjährlichem und jährlichem Zahlungsrhythmus wählen. Vorteilhaft ist ein Ansparplan neben dem Vermögensaufbau durch den Cost-Average-Effekt.
Anteilwert
Der Anteilwert ist der Wert der Summe aller im Sondervermögen enthaltenen Gegenstände pro Anteilsschein. Der Anteilwert errechnet sich aus dem Gesamtwert, geteilt durch die Anzahl der verausgabten Anteilsscheine. Der Anteilwert ist identisch mit dem Rücknahmepreis.
Association Luxembourgeoise des Fonds d`investissement (ALFI)
Dachverband der luxemburgischen Kapitalanlagegesellschaften, der mit dem BVI in Deutschland vergleichbar ist.
Ausgabeaufschlag
Der Ausgabeaufschlag ist die Differenz zwischen Ausgabepreis und Rücknahmepreis. In den Vertragsbedingungen des Investmentfonds ist der Ausgabeaufschlag festgelegt.
Typischer Ausgabeaufschlag für Rentenfonds liegt bei ca. 3 % und für Aktienfonds bei ca. 5 %. Bei höheren Anlagebeträgen reduziert sich der Ausgabeaufschlag.
Ausgabepreis
Anteilwert (Rücknahmepreis) + Ausgabeaufschlag = Ausgabepreis
Auslandsfonds
Von ausländischen Kapitalanlagegesellschaften aufgelegte Fonds werden als Auslandsfonds bezeichnet. Wichtig für den Anleger ist die Information, ob der Auslandsfonds für den Vertrieb in Deutschland zugelassen ist. Die Vertriebszulassung hat wesentliche steuerliche Auswirkungen.
Auslandsinvestment-Gesetz
Das AuslInvG trat am 1. März 1990 in Kraft und regelt die Zulassungsvoraussetzungen und die Besteuerung von Auslandsfonds, die Ihre Anteile in Deutschland vertreiben. Vertrieb und Zulassung eines Fonds mit Sitz in einem Land der EG (z. B. Luxemburg) sind gesondert geregelt.
Ausschüttende Fonds
siehe Ausschüttung.
Ausschüttung
Bei einem ausschüttenden Investmentfonds werden ordentliche und außerordentliche Erträge (Dividenden, Zinseinnahmen oder Mieten) in der Regel einmal pro Jahr ausgeschüttet. Die Erträge werden bis zum Ausschüttungstag im Fondsvermögen angesammelt und erhöhen damit im Jahresverlauf den Anteilwert. Durch die erfolgte Ausschüttung vermindert sich der Anteilwert am Ausschüttungstag um exakt den Ausschüttungsbetrag.
Entsprechend ihren Ausschüttungen kann man folgenden Fonds unterscheiden:
Auszahlplan
Durch den Verkauf einer entsprechenden Anzahl von Fondsanteilen wird regelmäßig ein fester Betrag zur Auszahlung aufgebracht. Normalerweise ist ein gewisser Mindestbestand in einem Anlagekonto notwendig, damit ein Auszahlungsplan gestartet werden kann.
Hervorragende Investmentfonds ertragen langfristige Auszahlungspläne von jährlich 8 % des Anlagebetrages ohne Kapitalverzehr. Rentenversicherungen beliebiger Versicherungsgesellschaften werden damit immer vielfach geschlagen.
B
Baisse
Längere Zeit anhaltende, starke Kursrückgänge an der Börse. Gegensatz zu Hausse.
Benchmark
Vergleichsmaßstab zur Messung des Erfolgs eines Fonds. Für Fonds mit deutschen Aktien kann z.B. der DAX®-Index der Bezugsindex sein.
Berichtspflicht
In Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Investmentfonds unterliegen einer umfangreichen Berichtspflicht. Dazu gehört der Verkaufsprospekt, der Halbjahres- und Jahresbericht.
Branchenfonds
Investmentfonds, der nur in Wertpapiere einer bestimmten Branche investiert.
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK)
Alle deutschen Kapitalanlagegesellschaften (KAG) und damit auch die Investmentgesellschaften unterliegen der Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.
BVI (Bundesverband der Investmentgesellschaften)
Dachverband der deutschen Kapitalanlagegesellschaften.
BVI-Methode
Diese dient zur Berechnung der Wertentwicklung eines Fonds über einen bestimmten Anlagezeitraum, unter Berücksichtigung einer eventuellen Ausschüttung. Sie misst objektiv die Wertentwicklung der Fondsanteile. Direkte und indirekte Kosten sind nicht berücksichtigt.
C
Capital return fund
Fonds, der mit der Garantie ausgestattet ist, dass der Anleger mindestens sein eingesetztes Kapital zurückerhält. Siehe auch Garantiefonds.
Commodity Trading Advisors (CTA)
Unabhängige, in der Regel in den USA ansässige Berater, die sich auf den Handel mit bestimmten Waren, Finanzterminkontrakte oder Terminmärkten und Optionen spezialisiert haben.
Cost-Average-Effekt
Kursschwankungen werden durch Kauf von Anteilen zu Durchschnittskosten zum Vorteil des Anlegers. Werden für einen gleichbleibenden Betrag regelmäßig Anteile erworben, so gibt es bei niedrigen Anteilpreisen mehr, bei hohen Anteilpreisen weniger Anteile. Durch diese Mischung von Kursen ergibt sich langfristig eine wesentlich günstigere Entwicklung verglichen mit der Investition in eine Anlage mit festem Kurs.
D
Dachfonds
Dachfonds sind Wertpapierfonds, die in andere Fonds investieren. In Deutschland ist der Vertrieb dieser Fonds verboten. Der Vertrieb in Luxemburg ist zugelassen.
Dax®-Index
Wird aus den 30 repräsentativen Aktienwerten berechnet und gilt als Indikator für die Kursentwicklung des deutschen Aktienmarktes.
Depotbank
Das Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft wird von einer Depotbank verwahrt. Außer dieser Verwahrung wird von der Depotbank die Berechnung der Anteilspreise übernommen, die Ertragsausschüttungen, die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen. Für diese Dienstleistungen erhält die Depotbank eine Depotbankvergütung.
Depotverwahrung
Werden Wertpapiere im Depot einer Bank aufbewahrt, müssen Depotgebühren bezahlt werden. Die Gebühren für das Depot kann man sich sparen, wenn man stattdessen ein kostenfreies Depot bei der Bundesschuldenverwaltung wählt. Leider gilt dies nur für staatliche Wertpapiere.
E
Effektive Stücke
Wertpapiere, die tatsächlich, also in Papierform vorliegen.
EG-Investmentrichtlinie
Diese Richtlinie beschränkt sich auf offene Investmentfonds, die zum Vertrieb zugelassen sind. Damit fallen nicht unter diese Richtlinie geschlossene Investmentfonds, offene Immobilienfonds und Spezialfonds,
Die Regelungen der EG-Richtlinie beziehen sich auf Zulassung, Aufsicht, Struktur, Geschäftstätigkeit sowie Berichtspflicht der Kapitalanlagegesellschaften. Mit dieser Richtlinie soll ein Mindestmaß an Anlegerschutz gewährleistet werden.
Einkommensteuer
siehe Steuer. Für Investmentanteile von in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Fonds werden die einkommensteuerpflichtigen Erträge eines jeden Jahres im jeweiligen Rechenschaftsbericht angegeben.
Emerging Market Fonds
Fonds, dessen Anlageschwerpunkt auf den Erwerb von Wertpapieren aus Schwellenländern gerichtet ist.
Erträge
Zu den ordentlichen Erträgen zählen Zins-, Dividendeneinnahmen und Mieten. Diese unterliegen vollständig der Steuerpflicht. Unter außerordentlichen Erträgen versteht man z. B. Verkaufsgewinne, die für Privatanleger steuerfrei sind.
Ethikfonds
siehe auch Ökofonds. In Deutschland gibt es keine zum Vertrieb zugelassenen Ethikfonds. Bei solchen Fonds dürfen die Fondsmittel nur in Unternehmen angelegt werden, die bestimmte ethische Kriterien erfüllen. Beispielsweise darf nicht in die Rüstungsindustrie oder umweltschädigende Unternehmen investiert werden, noch darf das Geld einem rassistischen Staat dienen.
Fonds, die versuchen, mit der Weltanschauung Geld zu verdienen, treffen auf eine eingeschränkte Möglichkeit der Produktauswahl.
F
Fonds
Fondsarten
Fondsmanagement
Die Anlageentscheidungen für das Sondervermögen des jeweiligen Investmentfonds werden von diesen Spezialisten getroffen.
Der Anleger kann im Verkaufsprospekt und in dem jeweiligen Rechenschaftsbericht die Anlage des Sondervermögens nachverfolgen.
Fondspicking
Spezialisten bieten ihre Dienste als Vermögensverwalter an. Die Anlegergelder werden also nicht wie bei den eigentlichen Investmentfonds in Aktien, sondern in diversen Fonds investiert und durch Umschichtungen gemanagt. Durch den gezielten Kauf und Verkauf von Investmentfonds, bei einer Auswahl unter mehreren hundert bis zu tausend Fonds, soll demnach eine bessere Performance erreicht werden.
Da sowohl Vermögensverwaltungsgebühren anfallen, als auch die Wahrscheinlichkeit optimaler Wertpapierauswahl im Vergleich zu einem Investmentfonds geringer ist, bleibt die Anlage in solche Systeme zweifelhaft.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Dies ist eine Versicherungspolice, bei der der sog. Sparanteil in einem Investmentfonds angelegt ist.
Fondsgesellschaft s. Kapitalanlagegesellschaft
Fondskosten
Die Kosten der Investition in einen Investmentfonds setzen sich zusammen aus direkten und indirekten Kosten. Direkte Kosten sind z. B. Ausgabeaufschlag; indirekte Kosten hingegen sind die Verwaltungsgebühr und die Depotbankvergütung.
Die höchsten Kosten für den Anleger fallen allerdings durch falsche Beratung an.
Fondsvermögen
Das Fondsvermögen ist identisch dem Sondervermögen eines Investmentfonds.
Fondswechsel
... oder neudeutsch Fondsswitching ist der Tausch von einem Fonds in einen anderen.
Freistellungsauftrag
Wird bei der jeweiligen kontoführenden Stelle vom Anleger ausgestellt, um somit den Abzug der Zinsabschlagsteuer zu vermeiden, sofern der Zinsertrag nicht den Freistellungsbetrag überschreitet. Insgesamt kann jede Einzelperson Freistellungsaufträge bis zur Höhe von 1.000 Euro ausstellen, bei gemeinsam veranlagten Eheleuten bis zu 2.000 Euro.
Futures Fonds
Fonds, dessen Anlageschwerpunkt hauptsächlich auf den Erwerb von Börsentermingeschäften gerichtet ist.
G
Garantiefonds
Fonds dieser Kategorie gaukeln dem Anleger vor, Chancen am Aktienmarkt wahrzunehmen, ohne dessen Risiken unterworfen zu sein. Tatsächlich begrenzen diese Fonds eher die Rendite als das Risiko. Folgende Garantiefonds existieren:
Geldmarktfonds
Ein Fonds, der vollständig in Geldmarktinstrumente investiert ist. Dabei darf die Laufzeit dieser Anlagen 12 Monate nicht überschreiten. Geldmarktinstrumente sind im Wesentlichen verzinsliche Wertpapiere, wie Anleihen, unverzinsliche Schatzanweisungen, Einlagenzertifikate von Kreditinstituten und Schuldscheindarlehen sowie Bankguthaben.
Geldmarktnahe Fonds
Geldmarktnahe Fonds dürfen nur bis zu 49% in Geldmarktinstrumente investieren. Die restlichen 51% werden in festverzinsliche Wertpapiere mit kurzen Restlaufzeiten investiert.
Gemischte Fonds
Gemischte Fonds können sowohl in Aktien als auch in festverzinsliche Wertpapiere investieren. Dies gibt den Fondsmanagern wesentlich mehr Möglichkeiten im Anlagespielraum. So können die Wachstumschancen von Aktienengagements mit den Renditen aus festverzinslichen Wertpapieren kombiniert werden. Bei stagnierenden oder fallenden Börsenkursen kann der Fondsmanager zu festverzinslichen Wertpapieren wechseln, die Zinsen mitnehmen und bei positiver Tendenz am Aktienmarkt wieder umsteigen.
Geschlossene Immobilienfonds
Geschlossene Fonds
Englische Fondsgesellschaften in Form einer Aktiengesellschaft, deren Aktien an der Börse notiert werden müssen. Das fixe Grundkapital eines Investmenttrusts entspricht dem Sondervermögen eines deutschen Investmentfonds. Die Anzahl der Anteile bleibt konstant, sie können als normale Aktien über die Börse erworben oder verkauft werden (geschlossene Fonds). Da sich der Börsenkurs der Anteile nach Angebot und Nachfrage richtet, entspricht der Börsenkurs eines Investment-Trusts nur selten dem inneren Wert, der bei der Bewertung aller einzelnen im Fonds enthaltenen Wertpapiere entstehen müsste. Ist der Börsenkurs niedriger als der innere Wert spricht man von Discount, umgekehrt nennt man die höhere Börsennotierung gegenüber dem inneren Wert Prämie.
Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)
Gesetzliche Grundlage für die Kapitalanlage in Deutschland beheimateter Investmentfonds zum Schutz der Anleger.
Goodwill-Fonds
Goodwill Fonds investieren normalerweise in festverzinsliche Wertpapiere. Der Anlageerfolg des Fonds wird einem guten Zweck zur Verfügung gestellt.
H
Halbjahresbericht
Das Fondsmanagement gibt im Halbjahresbericht einen Zwischenbericht über die Entwicklung des jeweiligen Fonds in der Mitte des Geschäftsjahres. Inhaltlich entspricht der Halbjahresbericht dem Jahresbericht.
Hausse
Längere Zeit anhaltender, starker Kursanstieg an der Börse.
I
Immobilienfonds
Diese Fonds investieren vor allem in Haus- und Grundstückbesitz mit dem Ziel, eine möglichst hohe Wertsteigerung der Objekte und hohe Mieten zu erwirtschaften. Deshalb werden überwiegend gewerblich genutzte Immobilien mit entsprechenden Mieten bevorzugt. Allerdings dürfen diese Fonds einen hohen Anteil Ihres Vermögens in Geldmarktinstrumenten und Rentenpapieren halten. Obwohl Immobilienfonds geringere Rendite haben, zeigen sie eine stabile Wertentwicklung.
Informationspflichten
Zum Schutz und eingehender Information des Anlegers über die Fonds einer KAG muss diese folgende Unterlagen zur Verfügung stellen, deren Inhalt vom KAGG genau festgelegt ist und die bei Neuveröffentlichung von den Behörden genehmigt werden müssen:
Institut Monetaires Luxembourgeois (IML)
Aufsichtsbehörde, der die Luxemburger KAG`s unterliegen, vergleichbar mit dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.
Investment-Idee
Durch den Kauf von Investmentfonds-Anteilen bedient sich der Anleger eines professionellen Fondsmanagements. Durch die breite Diversifikation des Fondsvermögens und die damit verbundene Risikostreuung hat der Anleger einen erheblichen Vorteil gegenüber der Direktanlage.
Investmentfonds
Bestand an von Kapitalanlagegesellschaften an Wertpapieren . Sammelbegriff für Aktienfonds, Rentenfonds, Geldmarktfonds usw.
J
Jahresbericht
Zur Information der Anleger wird zum Ende jedes Geschäftsjahres ein Rechenschaftsbericht erstellt. Dieser informiert über die Entwicklung des jeweiligen Wertpapiermarktes, die Ausschüttung, steuerrelevante Daten sowie die Anlagepolitik des jeweiligen Fonds. Jedes einzelne Wertpapierengagement des Investmentfonds zusammen mit Ertrag und Aufwand wird aufgelistet. In der Mitte des Geschäftsjahres erscheint für jeden Fonds ein Halbjahresbericht.
K
Kapitalanlagegesellschaft(KAG)
Entsprechend § 1 KAGG gilt: Kapitalanlagegesellschaften sind Unternehmen, deren Geschäftsbereich darauf gerichtet ist, bei ihnen eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung Wertpapieren oder Grundstücken gesondert von dem eigenen Vermögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenen Rechte der Einleger (Anteilinhaber) Urkunden (Anteilscheine) auszustellen.
Kapitalertragssteuer (KeSt)
Die Kapitalertragssteuer ist eine pauschalierte Einkommensteuervorrauszahlung. Die KeSt beträgt 25% auf Aktien und 30% auf Rentenbesitz.
Kapitalschutzfonds
Kapitalschutzfonds partizipieren am zugrundeliegenden Aktienmarkt und garantieren dem Anleger in der Regel zum Ende der Laufzeit einen Rückzahlungskurs von 100% des Emissionswertes.
Kumulationseffekt
siehe Wiederanlage.
Kursberechnung
Der Wert eines Anteils an einem Investmentfonds wird wie folgt berechnet:
+ Erträge (ordentliche und außerordentliche)
./. Aufwendungen (Kosten laut Verwaltungsreglement)
----------------------------------------------------
= Nettoertrag
+ bewertete Vermögensgegenstände (Wertpapiere + liquide Mittel)
./. eventuelle Verbindlichkeiten
-----------------------------------------------------
= Fondsvermögen gesamt
Fondsvermögen gesamt Anteilwert = ------------------------------------------ Anzahl der umlaufenden Anteile
Kursveröffentlichung
gem. § 21 Abs. 6 KAGG sind Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile börsentäglich zu ermitteln, jedoch mindestens zweimal im Monat in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung unter der Rubrik Invesment(anteile) zu veröffentlichen.
Kurzläuferfonds
nennt man Fonds, die in festverzinsliche Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente mit einer geringen Laufzeit investieren.
L
Länderfonds
nennt man Fonds deren Anlageschwerpunkt auf ein bestimmtes Land fixiert ist.
(Nippon, Amerika, Greater China)
Laufzeitfonds
Diese Fonds sind im Gegensatz zu den geläufigen Fondsarten mit einer Endfälligkeit ausgestattet. Der Fonds legt die Gelder der Anleger in festverzinsliche Wertpapiere mit festgelegten Fälligkeiten für ein zukünftiges Datum (i.d.R. Endfälligkeit des Fonds) fest. Dabei muss er die während der Zeichnungsfrist aktuellen Marktrenditen einkaufen, welche für die vorgesehene Laufzeit gültig sind. Wenn der Marktzins sinkt, wird der Fonds geschlossen, da sonst die in Aussicht gestellten Renditen nicht eingehalten werden können. Somit läßt sich der Rückzahlungsbetrag zu dem vorgegebenen Zeitpunkt relativ sicher kalkulieren.
Luxemburger Fonds
Fonds, deren KAG`s in Luxemburg ansässig sind. Sie unterliegen dem Auslandsinvestmentgesetz. Sie werden, wie in den übrigen EG-Staaten, als "Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren" (OGAW) gemäß dem Gesetz vom 30. März 1988 bezeichnet. Zudem wurden wesentliche Richtlinien dieses Gesetzes ins deutsche Recht übernommen, nämlich in das Gesetz über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen (Auslands-Investmentgesetz). Hier kann man die Fonds zum einen nach ihrer juristischen Form zum anderen nach der Gesetzmäßigkeit unterscheiden:
M
Management Fee
siehe Verwaltungsgebühr.
Managementgebühr
siehe Verwaltungsgebühr.
Mindestanlage
Manche Fonds sind mit einer Mindestanlage versehen. Dies hat i. d. R. vertriebs-politische Gründe. Beispielsweise würde bei einem Kurzläuferfonds mit einem entsprechend geringen Ausgabeaufschlag die Anlage vieler kleinen Beträge dem Fondsmanager zu viel Aufwand bedeuten.
Mischfonds
siehe gemischte Fonds.
Money Market Fonds
siehe Geldmarktfonds.
Mutual Funds
Englisch für Investmentfonds.
N
No-Load-Funds
Fonds, die ohne Ausgabeaufschlag verkauft werden. Diese Art von Fonds ist nur für Anleger geeignet, die ihr Geld kurz parken möchten. Für längere Zeitspannen sind diese Fonds durch hohe laufende Kosten nicht geeignet.
O
Offene Fonds
Im Gegensatz zu geschlossenen Fonds kann der Anleger laufend neue Anteile dieser Fonds kaufen. Die Anzahl der Anteile ist dabei nicht begrenzt.
Offene Immobilienfonds
Immobilienfonds, bei dem die Anzahl der Anteile nicht festgelegt ist.
Ökofonds
Gehört zu den Ethikfonds. Diese Fonds investieren ihr Geld nur in Unternehmen, die ihren Betriebszweck ganz oder teilweise auf den Umweltschutz spezialisiert haben.
Allerdings werden diese Fonds selten ihrem Anspruch gerecht. So findet man in einem sog. Ökofonds auch Unternehmen zur z. B. Schädlingsbekämpfung.
Open-end Funds
Englisch für offene Fonds.
Optionsscheinfonds
Fonds, die in Optionsscheine investieren. Diese Fonds gehören zu den Geldmarkt-Derivaten und sind für Normalanleger nicht geeignet.
Ordentliche Erträge
siehe Erträge.
P
Performance
siehe Wertentwicklung.
Prospekthaftung
Die Prospekthaftung besagt, dass Angaben im Verkaufsprospekt immer wahrheitsgemäß sein müssen.
Hier der entsprechende Auszug aus dem §20 KAGG:
Sind in einem Verkaufsprospekt Angaben, die für die Beurteilung der Anteilscheine von wesentlicher Bedeutung sind, unrichtig oder unvollständig, so kann derjenige, der aufgrund des Verkaufsprospekts Anteilscheine gekauft hat, von der KAG und von demjenigen, der diese Anteilscheine im eigenen Namen gewerbsmäßig verkauft hat, als Gesamtschuldner Übernahme der Anteilscheine gegen Erstattung des von ihm gezahlten Betrages verlangen.
Provision
Für die Vermittlung von Anteilscheinen erhält der Vermittler eine Provision. Diese wird aus dem Ausgabeaufschlag gedeckt.
Publikumsfonds
Publikumsfonds können im Gegensatz zu Spezialfonds von jedem erworben werden.
Q
Quellensteuer
Bei Einkünften aus Kapitalerträgen wird Kapitalertragssteuer in Form von Quellensteuer fällig. Quellensteuer wird von der auszahlenden Stelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
R
Rechenschaftsbericht
Der Rechenschaftsbericht muss alle Angaben enthalten, die es dem Anteilseigner des Investmentfonds ermöglichen, die Tätigkeit und die Ergebnisse der Kapitalanlagegesellschaft zu beurteilen. Nach § 24a KAGG muss jede KAG für zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Rechenschaftsbericht erstatten.
Der Rechenschaftsbericht muss folgende Angaben enthalten:
Regionalfonds
Fonds, die ihr Sondervermögen innerhalb einer bestimmten Region investieren: z. B. Fidelity Asean
Rentenfonds
Fonds, die ausschließlich in festverzinsliche Wertpapiere investieren.
Risikokategorie
Genauso wie Anleger entsprechend ihrer Risikobereitschaft zu unterscheiden sind, kann man Investmentfonds hinsichtlich des Risikos unterteilen. Entsprechend der zeitlichen Varianz der Erträge und der Chance zur Erzielung einer bestimmten Höhe von Erträgen ergeben sich folgende Kategorien:
Risikostreuung
Für die zum Vertrieb in Deutschland zugelassenen Fonds gibt es eine vorgeschriebene Risikobegrenzung. Das KAGG begrenzt den Anteil an Wertpapieren eines Emittenten auf 10% des Sondervermögens. Ebenso darf das Fondsvermögen nicht mehr als 10% des Aktienkapitals eines Emittenten halten.
Rohstofffonds
Fonds, deren Anlageschwerpunkt in Rohstoffaktien liegt. Über den folgenden Link finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Rohstofffonds.
Rücknahmegebühr
Teilweise gibt es neben dem Ausgabeaufschlag auch eine Rücknahmegebühr. Diese wird bei der Rückgabe der Fondsanteile fällig und beträgt oft einen zeitlich gestaffelten Prozentsatz des Anteilwertes. Rücknahmegebühren gibt es oft bei sog. No Load Fonds.
Rücknahmepreis
Der Rücknahmepreis errechnet sich aus dem Anteilswert zuzüglich des Ausgabeaufschlages. Der Rücknahmepreis wird auch als Anteilwert bezeichnet.
Rücknahmeverpflichtung
Für die meisten zum öffentlichen Vertrieb zugelassenen Investmentfonds, gilt die Verpflichtung zur Rücknahme der Anteile. Ausnahmen bilden insbesondere oft geschlossene Immobilienfonds.
S
Sparplan
Regelmäßige Anlage eines bestimmten oder festgelegt steigenden (dynamisierten) Betrages auf ein Investmentkonto und damit Ausnutzung des Cost-Average-Effektes.
Spekulationsfrist
Werden Gewinne aus Wertpapiergeschäften in Deutschland vor Ablauf von sechs Monaten realisiert (Kauf und Verkauf der Investmentanteile innerhalb dieses Zeitraumes), unterliegen diese Erträge der Einkommenssteuer unter Berücksichtigung einer Freigrenze von 1.000,-- DM. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass solche Wertpapiergeschäfte als Spekulationsgeschäfte getätigt werden und einkommenssteuerpflichtig sind. Veräußerungsgewinne (Kursgewinne), die nach Ablauf dieser Spekulationsfrist erzielt werden, sind dagegen steuerfrei.
Spekulationsgeschäfte
Bei Spekulationsgeschäften versucht der Anleger innerhalb kurzer Zeit Marktschwankungen auszunutzen, indem er zu niedrigen Kursen kauft und zu höheren Kursen wieder verkauft. Investmentfondsanlagen, die als mittel- bis langfristige Kapitalanlage konzipiert sind, eignen sich unter Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages nicht als Spekulationsobjekte.
Spezialfonds
Investmentfonds, die nur einem begrenzten Anlegerkreis vorbehalten sind. I.d.R. handelt es sich um institutionelle Anleger, wie z.B. Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, kirchliche Verbände, Stiftungen etc.. Anteilscheine von Spezialfonds dürfen von nicht mehr als 10 Anteilinhabern gehalten werden. Der Spezialfonds unterliegt ebenso wie ein Publikumsfonds dem Kapitalanlagegesellschafts-Gesetz (KAGG) sowie der besonderen Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BAK). Siehe § 1 / II KAGG
Spezialitätenfonds
Investmentfonds, die in Wertpapiere bestimmter Branchen, Länder oder Regionen investieren (sogenannte Spezialwerte). Mit der gezielteren Ausrichtung auf Spezialwerte werden die Voraussetzungen geschaffen, höhere Kursgewinne bei erhöhtem Risiko zu erzielen, da diese Fonds aufgrund der enger gefassten Anlagegrenzen i.d.R. breiteren Schwankungen als Standardaktienfonds unterliegen.. Diese Fonds erfordern generell ein gewisses Anlage-Know-how und sollten nur in begrenzten Prozentsätzen im Depot enthalten sein.
Sammelverwahrung
Um von verschiedenen Kunden hinterlegte Wertpapiere der gleichen Gattung zusammen aufzubewahren, wurde die Möglichkeit der Sammelverwahrung durch eine Wertpapiersammelbank (in Deutschland der Deutsche Kassenverein AG) geschaffen. Mit der Einlieferung verliert der Hinterleger das bisherige individuelle Eigentum, sondern erwirbt dafür ein wirtschaftlich in vollem Umfang gleichwertiges Miteigentum nach entsprechenden Bruchteilen am Sammelbestand einer Gattung.
Bei Investmentfondsanteilen ist die Girosammelverwahrung die Regelverwahrung.
SICAV
Sociéte d`Investissement à Capital Variabel
Französisches Kürzel für eine OGAW (Organismus für gemeinsame Anlage in Wertpapiere) oder OGA (Organismus für gemeinsame Anlage) mit variablem Kapital in Form einer Aktiengesellschaft. In Frankreich und Luxemburg weitverbreitete Art von Investmentfonds, wobei ein SICAV aus mehreren Teilfonds bestehen kann, die jeweils separat berechnet werden. Im Gegensatz zum SICAF ist der SICAV ein offener Investmentfonds, der laufend neue Anteile ausgeben kann.
SICAF
Sociéte d`Investissement à Capital Fixe
Französisches Kürzel für einen OGAW (Organismus für gemeinsame Anlage in Wertpapiere) oder OGA (Organismus für gemeinsame Anlage) mit fixem Kapital. Von der Struktur identisch mit einem SICAV, wobei die Anzahl der ausgegebenen Anteile festgelegt ist und somit einem geschlossenen Fonds entspricht.
Sondervermögen
Bezeichnung für das von einer Investmentgesellschaft verwaltete Vermögen eines bestimmten Fonds. Dieses Fondsvermögen wird von den Vermögenswerten der Fondsgesellschaft getrennt gehalten.
Steuer
Für Kapitalerträge ist in Deutschland Einkommensteuer fällig. Diese fällt in Form der Zinsabschlagsteuer (ZASt) an. Auf die Zinsabschlagsteuer wird zusätzlich noch der Solidaritätszuschlag erhoben. Zinsabschlagsteuerfrei bleiben in- und ausländische Dividenden, Zinsen aus ausländischen Bankguthaben sowie Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften. Auf die Dividendenerträge aus deutschen Aktien wird Körperschaftsteuer fällig.
Ertragsausschüttung bis zu 6.100,-- DM bleiben bei Vorlage eines Freistellungsauftrages abzugsfrei.
T
Tafelgeschäfte
Wertpapier- oder Sortengeschäfte, die Zug um Zug "über den Schalter" abgewickelt werden (Lieferung der Wertpapiere gegen sofortige Bezahlung). Ausgetauscht werden Wertpapiere (effektive Stücke) gegen Bargeld oder DM gegen Sorten. Hierbei ist jedoch in Deutschland der Nachteil eines Zinsabschlagssteuerabzuges von 35 % (zzgl. Solidaritätszuschlag) auf die steuerpflichtigen Erträge seiner Anlage zu berücksichtigen.
Terminkontrakte (Futures)
an der Terminbörse gehandelte standardisierte Futures-Verträge und Futures-on-Options-Verträge. Diese sog. Futures sind keine individuellen Geschäfte, sondern erfolgen nach einheitlichen Verträgen, wobei die Erfüllung durch Austausch von Kontrakten ersetzt werden kann. Eine Erfüllung - unabhängig von der jeweiligen Form - ist jedoch in jedem Fall zwingend erforderlich.
Thesaurierende Fonds
Investmentfonds, die ihre Erträge nicht an die Anleger ausschütten, sondern diese wieder neu investieren.
Tigerfonds
Regionalfonds, die in die sog. "Tigerstaaten investieren. Hierzu gehören z. B. Malaysia und Taiwan.
U
Umbrellafonds
Ein Umbrella-Fonds stellen ein Fondskonzept dar, unter dessen Schirm sich mehrere Unterfonds befinden. Alle Fonds haben unterschiedliche Anlageschwerpunkte, werden aber von einer Investmentgesellschaft verwaltet. Zwischen diesen unabhängigen Investmentfonds kann der Anleger normalerweise günstig wechseln.
Nicht zu verwechseln ist der Umbrella-Fonds mit einem Dachfonds.
Umweltfonds
Siehe Ökofonds, Ethikfonds.
V
Valuta
Wertstellungszeitpunkt, d.h. Zinsberechnungszeitpunkt, für eine Belastung oder Gutschrift auf einem Konto.
Verkaufsprospekt
Der Vermittler eines Investmentfonds ist verpflichtet, dem Anleger eines Investmentfonds einen Verkaufsprospekt auszuhändigen. Dieser enthält alle Angaben, die für die Beurteilung der Investmentanlage von wesentlicher Bedeutung sind. Für den Verkaufsprospekt gilt in Deutschland die Prospekthaftung. Die Kapitalanlagegesellschaft und der Vermittler sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt verantwortlich. Ausländische Regelungen erweitern deutsche Haftungsgrundsätze zum Verkaufsprospekt zum Teil erheblich.
Vermögensteuer
Seit dem 1.1.1995 wird auf die meisten Vermögensarten ein erhöhter Steuersatz von 1,0% statt bisher 0,5% berechnet. Lediglich Aktien, Aktienfonds und andere Investmentfonds fallen noch unter den alten Steuersatz von 0,5%. Maßgebend für die Berechnung der Vermögensteuer ist das zum 31.12. eines jeden Jahres ausgewiesene Vermögen des Steuerpflichtigen.
Vermögensverwaltung mit Fonds
siehe Fondspicking.
Vermögenswirksame Leistungen
Nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) in der Neufassung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406), geändert durch Gesetz vom 21. Juli 1994 (BGBl. I S. 1630), erhalten Arbeitnehmer, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt, für die in den geförderten Anlageformen des Gesetzes angelegten vermögenswirksamen Leistungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese Leistungen sind bis zum Höchstbetrag von insgesamt 936 DM jährlich zulagebegünstigt. Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzlich zum sonstigen Lohn vereinbarte Geldleistungen oder Lohnteile, die der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber nach dem 5. VermBG anlegen läßt. Zu den geförderten Anlageformen gehören vor allem bestimmte Verträge über den Erwerb von gesetzlich näher bezeichneten Vermögensbeteiligungen sowie Bausparverträge; nicht mehr geförderte Anlageformen sind Kontensparverträge und Kapitalversicherungsverträge, sofern sie nach 1988 abgeschlossen wurden. Die Einkommensgrenzen liegen bei zu versteuernden Einkommen von 54.000 DM für Verheiratete und von 27.000 DM für Alleinstehende. Die Sparzulage beträgt einheitlich 10 % vermögenswirksamen Leistungen; sie wird jährlich nachträglich vom Finanzamt festgesetzt und für ab 1994 angelegte vermögenswirksame Leistungen grundsätzlich erst nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist (6 oder 7 Jahre) ausgezahlt.
Insgesamt rd. 19 Mrd. DM vermögenswirksame Leistungen wurden 1994 von rd. 26 1/2 Mio. Arbeitnehmern angelegt. Etwa 11 Mio. Arbeitnehmer unter den Einkommensgrenzen erhalten rd. 0,75 Mrd. DM staatliche Sparzulage. - Tarifvertragliche Vereinbarungen über vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber galten Ende 1994 für 95 % der durch Tarifverträge erfaßten westdeutschen Arbeitnehmer, darunter für 52 % mit 624 DM und für 11 % mit mehr als 624 DM.
Bei Investment-Gesellschaften gab es Ende 1994 rd. 2,1 Mio. Depots mit Aktienfondsanteilen aus der Anlage vermögenswirksamer Leistungen, nach nur 8.600 Ende 1983.
Verpfändung
Fondsanteile können grundsätzlich verpfändet werden. Der Beleihungswert richtet sich hierbei nach dem jeweiligen Risikopotential des Fonds.Der Beleihungswert eines Aktienfonds wäre somit niedriger als der eines Rentenfonds.
Vertriebsgenehmigung
Ist ein Fonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen, darf in der Öffentlichkeit offensiv für das Produkt geworben werden. Der öffentliche Vertrieb bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Kontrollbehörde des Vertriebslandes (Deutschland = BAK, Luxemburg = IML) Die Kapitalanlagegesellschaft muss für jeden Fonds bei der Aufsichtsbehörde, in dem sie ihren Sitz hat, die Zulassung zum Vertrieb beantragen. Für einen deutschen Fonds z.B. geschieht dies beim BAK in Berlin, in Luxemburg beim IML. Der Verkaufsprospekt und andere Unterlagen zum Fonds müssen vor ihrer Veröffentlichung von der Aufsichtsbehörde des Sitzlandes geprüft werden. Ist ein Fonds in einem EG-Land gemäß der EG-Richtlinie 85/611 genehmigt, so kann die KAG in jedem anderen EG-Land die Vertriebsgenehmigung für diesen Fonds beantragen, sofern die Verkaufsunterlagen den formellen Grundsätzen dieses Landes erstellt wurden.
Vertriebsland
siehe Vertriebsgenehmigung
Verwaltungsgebühr
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für das Portfoliomanagement- und die Verwaltungsleistung einen festgelegten Prozentsatz des Fondsvermögens als Verwaltungsgebühr. Die Verwaltungsgebühr wird normalerweise täglich berechnet und vierteljährlich ausgezahlt und beträgt je nach Fonds zwischen 0,4% und 2,25%.
Verwaltungsreglement
Nach Luxemborger Recht werden im Verwaltungsreglement die Anlagemöglichkeiten, Kosten, Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen, etc. detailliert beschrieben.
Volatilität
Statistischer Ausdruck für die Schwankungsbreite des Anteilpreises während eines bestimmten Betrachtungszeitraumes.
W
Wandelanleihen-Fonds
Fonds, dessen Fondsvermögen hauptsächlich in Wandelanleihen investiert ist.
Warentermin-Fonds
Fonds, dessen Anlageschwerpunkt auf den Abschluss von Warentermingeschäften ausgerichtet ist.
Wertentwicklung
Die Wertentwicklung oder Performance beschreibt die Wertveränderung eines Fondsanteils im Zeitverlauf. Depotumschichtung, börsenbedingte Kursveränderungen oder Währungsschwankungen sind darin berücksichtigt.
Wertpapier
Wertpapiere sind z. B. Aktien, Anleihen, Wechsel.
Wertpapierkennnummer
Eine eindeutige Ziffernfolge zur eindeutigen Kennzeichnung eines Wertpapiers. Die Wertpapierkenvnummer des Templeton Global Growth Funds ist z. B. 971655.
Wiederanlage
Werden Ausschüttungen sofort wieder in den Kauf neuer Fondsanteile investiert, so spricht man von einer Wiederanlage. Sofern die Anteile in einem Anlagekonto verwahrt werden, erfolgt sie i.d.R. sogar kostenlos.
Wiederanlagerabatt
Verringerter Ausgabeaufschlag bei Depotverwahrung, i.d.R. 50%.
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Zertifikat
Zertifikate sind Fondsanteile als effektive Stücke. Diese sind nur von einigen Fondsgesellschaften erhältlich.
Zinsabschlagsteuer
Seit dem 1.1.1993 unterliegen Kapitalerträge einer Zinsabschlagsteuer (ZASt), die normalerweise 30 % beträgt. Seit dem 1.1.1995 wird auf diesen Abzugsbetrag zusätzlich noch der Solidaritätszuschlag von 7,5% erhoben.
Die Zinsabschlagsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und wird normalerweise in Form der Quellensteuer erhoben. Durch die Erteilung von Freistellungsaufträgen können Zinserträge bis 6.100,-- DM ohne Vorwegabzug gutgeschrieben werden.
Bei effektiven Stücken wird unabhängig von etwaigen Freistellungsaufträgen auf jeden Fall 35 % ZASt als Quellensteuer erhoben.
Zulassung
siehe Vertriebsgenehmigung.
Zwischengewinn
Der Zwischengewinn ist der Teil des Ertrages, der aus Zinsen und Zinsansprüchen zusammengesetzt ist. Seit dem 01.01.1994 unterliegt der Zwischengewinn der Einkommensteuer und damit der Zinsabschlagsteuer.