Tipp – Antrag Private Krankenversicherung

Gesundheitsfragen beim PKV Antrag wahrheitsgemäß beantworten

Private Krankenkasse - KostenWer der „Zweiklassengesellschaft“ bei der medizinischen Versorgung entkommen möchte, der stellt bei einer privaten Krankenkasse den Antrag auf Aufnahme in die private Krankenversicherung und verabschiedet sich damit von der GKV. Aber Vorsicht! – Die Gesundheitsfragen können ihre Tücken haben.

Bei Antragsstellung ist allerdings Vorsicht geboten, weil die zum Antrag einer privaten Krankenversicherung gehörenden Gesundheitsfragen sehr tückisch sein können und ein hohes Fehlerpotenzial bergen. Bei vielen, die eigentlich in die PKV wechseln könnten, kommt es wegen Fehler bei der Antragsstellung zu einer Ablehnung. Die privaten Krankenkassen möchten schließlich am liebsten nur junge und dynamische Menschen in ihrer Krankenkasse haben, die nicht krank sind und auch nicht so schnell krank werden.

Berechnung von Risikozuschlägen ist gängige Praxis

Von einer Gleichbehandlung kann auf den ersten Blick also keine Rede sein, wobei viele Menschen für ihre Erkrankungen nichts können, da sie ihnen vererbt wurden. Tatsache ist aber, wenn Vorerkrankungen und ähnliche risikoerhöhende Faktoren vorliegen, worunter zum Beispiel Anomalien fallen, sind bei den privaten Krankenkassen Beitragszuschläge oder Einschränkungen bei den Tarifleistungen festgesetzt.

Beim Vorliegen von Bluthochdruck wird zum Beispiel durch die privaten Krankenkassen ein Risikozuschlag berechnet. Gleiches gilt bei Schilddrüsenerkrankungen, wobei dies vom Grad der Struma abhängig ist. Zu Risikozuschlägen führen darüber hinaus Übergewicht und Schuppenflechte. Beim Vorliegen von Allergien müssen die Antragssteller für die private Krankenversicherung eine individuelle Prüfung ihres Antrags über sich ergehen lassen, da die Allergien sehr unterschiedlich sind, die vorliegen können, von unterschiedlicher Schwere und mit verschiedenen Behandlungsmethoden verbunden sind. Beim Vorliegen von leichten Allergien ist in der Regel mit keinen Zuschlägen oder Leistungseinschränkungen zu rechnen. Bei schweren Allergien können Anträge abgelehnt werden. Ist ein Antragssteller bereits an Diabetes erkrankt, kann er sich wenig Hoffnung machen in eine private Krankenkasse aufgenommen zu werden.

Bei Migräne ist es wichtig, dass der Antragssteller die Häufigkeit des Auftretens der Beschwerden und die verabreichten Medikamente angibt. Die private Krankenkasse kann je nach Stärke eine Annahme ohne besondere Erschwernisse gewähren oder den Antrag ablehnen. Bei Nierensteinen ist es so, dass diese bei Antragsstellung möglichst schon operativ entfernt sein sollten.
Eine Wiederkehr ist ausgeschlossen. Außerdem sollte die Operation mindestens 12 Monate zurückliegen.

Erkrankungen der letzten zehn Jahre sind maßgeblich

Maßgeblich bei Antragsstellung sind die Erkrankungen, die in den letzten zehn Jahren auftraten. Wer hierbei ärztliche Behandlungen oder gesundheitliche Beschwerden verschweigt, der verletzt automatisch die vorvertraglichen Anzeigepflichten und gibt dem Versicherer damit die rechtliche Grundlage den bestehenden Vertrag anzufechten, davon zurückzutreten bzw. Leistungen zu verweigern. Nur eine Minderung der Leistungen sieht das Gesetz nicht vor, auch wenn es sich um eine weniger schwere Pflichtverletzung seitens des Antragsstellers handelt. Dabei ist es gar nicht so einfach, die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag fehlerlos zu beantworten. Daher ist angeraten bei den entsprechenden Fragen nach Krankheiten, nach gesundheitlichen Störungen, nach körperlichen und geistigen Gebrechen oder nach chronischen Leiden und Unfallfolgen als Antragssteller in sich zu gehen und genau nachzuprüfen, wann die Erkrankung auch vom Zeitrahmen her auftrat.

Selbst Bagatellerkrankungen wie Erkältungen oder kleinere Sportverletzungen müssen ebenfalls aufgeführt werden, allerdings nur, wenn dies im Versicherungsantrag ausdrücklich durch die private Krankenkasse verlangt wird. Die Beantwortung dieser Frage ist allerdings eine Gratwanderung, weil ein Antragssteller im Zweifelsfall auch bei der jeweiligen privaten Krankenkasse sehr leicht den Eindruck von einem kränklichen Menschen oder gar einem hypochondrischen Patienten erwecken kann, der wegen jeder Kleinigkeit den Hausarzt aufsucht.

Ab in den Basistarif

Die Frage, ob man bei Antragsstellung für die PKV abgelehnt wird oder nicht, stellt sich eigentlich nur in den speziellen Tarifen, nicht für den Basistarif. Für die Antragsstellung dafür werden zwar auch Fragen zum Gesundheitszustand gestellt. Doch darf die PKV im Basistarif aufgrund der Angaben bei der Gesundheitsprüfung weder den Beitrag erhöhen noch senken oder den Antragssteller ablehnen. Hier besteht der sogenannte Kontrahierungszwang. Die Beitragshöhe für eine private Krankenversicherung ist für jeden Versicherten auf einen Höchstsatz begrenzt. 2014 liegt dieser Höchstsatz bei 627,75 Euro.

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