Zwischengewinn
Zwischengewinne sind im Anteilswert enthaltene Gewinne des laufenden Geschäfsjahres. Diese werden bei der regulären jährlichen Ausschüttung bzw. Thesaurierung angerechnet.
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen sind - unabhängig vom Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf - steuerpflichtig.
Ausnahme: Der Aktiengewinn ist für einkommensteuerpflichtige betriebliche Anleger zu 40% bzw. für körperschaftsteuerpflichtige Anleger zu 95% steuerfrei.