Autor: Michael Freund, Dipl.-Ing. & Finanzwirt (COB)
Expertise: Gründer von Finanzpartner.DE, Spezialist für Finanzberatung mit über
20 Jahren Erfahrung.
Artikel zuletzt aktualisiert am 05.12.2025 06:34
Einfach erklärt umfasst der Zwischengewinn sämtliche, im Anteilswert des Fonds enthaltene steuerliche Erträge des laufenden Geschäftsjahres, die bereits erzielt, aber noch nicht an den Anleger ausgeschüttet oder thesauriert wurden.
Kauft ein Anleger Fonds mit enthaltenen Zwischengewinnen, werden diese bei der Abrechnung der Gewinne später berücksichtigt, so daß nur die Gewinne ab dem Kaufdatum versteuert werden. Werden Fondsanteile hingegen während des laufenden Geschäftsjahres verkauft, wird der bis dahin erzielte Zwischengewinn entsprechend versteuert.
Der Zwischengewinn tritt hauptsächlich bei Rentenfonds und Geldmarktfonds auf, die verzinsliche Wertpapiere enthalten. Bei Aktienfonds ist entsprechend der Aktiengewinn maßgebend. Bei Mischfonds treten beide Ertragsformen auf.
Über den Autor: Michael Freund
Michael Freund ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzpartner.DE GmbH. Als studierter Ingenieur (RWTH Aachen) und qualifizierter Finanzwirt (COB) verbindet er analytische Präzision mit über 20 Jahren Praxiserfahrung in der Finanzberatung und Kapitalanlage. Sein Ziel ist es, komplexe Finanzthemen verständlich zu machen und Mandanten zu befähigen, fundierte und eigenständige Entscheidungen für ihre Zukunft zu treffen.Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine individuelle Anlageberatung.