Unter dem EU Zwischengewinn versteht man den beim Verkauf eines Fonds unter die EU-Zinssteuer fallende Anteils des Rücknahmekurses eines Fondsanteil. Dieser Wert berechnet sich aus den seit dem Kauf (bzw. der letzten Ausschüttung) angesammelten Zinsen (Marchzins).
Der EU Zwischengewinn wird im internationalen Sprachgebrauch auch mit TIS (Taxable Income per Share) abgekürzt.