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Erstattung der Depotgebühren bei DWS TopRente

Wir erstatten die Depotgebühren bei der DWS TopRente, wenn die Eigenleistung (Einzahlung abzüglich Förderung) in den Sparvertrag mindestens 1.200 € pro Jahr beträgt. Bei Ehepaaren erfolgt eine Erstattung für beide Verträge, wenn die Eigenleistung beider Verträge zusammen mindestens 2.400 € pro Jahr beträgt.

Hierzu müssen Sie uns die entsprechende Abrechnung zusenden (oder faxen) und darauf die Kontoverbindung vermerken, auf die der Betrag erstattet werden soll.

Dies gilt, wenn Sie ein neues Depot eröffnen oder ein bestehendes Depot in unsere Betreuung übertragen.

Wenn Sie zu den Glücklichen gehören, die in der Vergangenheit eine Vertrag mit 75% Direktrabatt bei uns abgeschlossen haben, können wir Ihnen die Depotgebühren leider nicht erstatten.


Über den Autor: Michael Freund

Michael Freund ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzpartner.DE GmbH. Als studierter Ingenieur (RWTH Aachen) und qualifizierter Finanzwirt (COB) verbindet er analytische Präzision mit über 20 Jahren Praxiserfahrung in der Finanzberatung und Kapitalanlage. Sein Ziel ist es, komplexe Finanzthemen verständlich zu machen und Mandanten zu befähigen, fundierte und eigenständige Entscheidungen für ihre Zukunft zu treffen.

Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine individuelle Anlageberatung.

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