Vermögenswirksame Leistungen (VL, VWL) - Höhere staatliche Prämien und höhere Einkommensgrenzen! Das 3. Vermögensbeteiligungsgesetz beschert mehr Arbeitnehmern als bisher eine staatliche Förderung! Und Sie erhalten jetzt 18% Prämie auf eine Einzahlung von bis zu 400 Euro.


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Vermögenswirksame Leistungen





Was sind Vermögenswirksame Leistungen?

Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer fördert der Staat bei bestimmten Sparverträgen durch die Gewähr der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Diese Vermögenswirksamen Leistungen des Staates werden ergänzt durch tarifvertraglich vereinbarte Leistungen der Arbeitgeber.

Seit dem 1.1.1999 gibt es bei den vermögenswirksamen Leistungen zwei Förderbereiche, die von Arbeitnehmern kumulativ ausgeschöpft werden können. Hierbei unterstützt der Gesetzgeber mit der deutlich höheren Sparförderung besonders die Anlage in Aktienfonds, da diese für den langfristigen Vermögensaufbau ideal geeignet sind.

Investmentsparen

3. Vermögensbeteiligungsgesetzt

400 € pro Jahr

Sparzulage: 18% = 72 €

Anlage in Produktivkapital
  • Aktienfonds bzw. Aktiendachfonds
  • Beteiligungen am Unternehmen
    des Arbeitgebers

Bausparen

5. Vermögensbildungsgesetz

470 € pro Jahr

Sparzulage: 9% = 42,30 €

Anlage in einem Bausparvertrag



Wer wird gefördert?

Die staatliche Förderung ist Einkommensabhängig. Ledige erhalten die Sparförderung maximal bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 17.900 €, Verheiratete bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 35.800 €. Sonderausgaben und Werbungsausgaben verringern das zu versteuernde Einkommen, so daß Ihre Jahresbruttolohngrenze deutlich höher liegen kann:

Brutto-Einkommensgrenzen für die Sparzulage ab 1999
 AlleinstehendeEhepaar, einer berufstätigEhepaar, beide berufstätig
 ArbeitnehmerBeamteArbeitnehmerBeamteArbeitnehmerBeamte
ohne Kind20.96020.10540.92839.18741.94940.210
1 Kind25.59924.74344.46042.72145.48343.744
2 Kinder27.36626.51047.99446.25549.01747.278
3 Kinder29.13327.27751.52949.78952.55150.812
Alle Angaben in €. Es wurden bei der Berechnung keine weiteren Einkünfte (Vermietung, Kapitalerträge, usw.) berücksichtigt. Bedingt durch höhere Abschreibungen kann der Bruttoarbeitslohn im Einzelfall auch höher ausfallen. Alle Angaben dienen als Anhaltspunkt und sind ohne Gewähr.




Optimal: Aktienfondssparen und Bausparen kombinieren

Es können jährlich bis zu 400 € für das Aktienfondssparen und zusätzlich bis zu 470 € zum Bausparen genutzt werden.

 Sparleistung
pro Jahr
ergibt nach
6 Jahren
eine kumulierte
Sparzulage von
Aktienfonds-
sparen
400,00 €  2.400,00 €  432,00 €  
Bausparen470,00 €  2.820,00 €  253,80 €  
Insgesamt870,00 €  5.220,00 €  685,80 €  

Tip: Wenn Sie nur eine Sparform besparen wollen, sollten Sie den Aktionfondssparplan wählen, da dort die Förderung 72 € pro Jahr beträgt und somit höher ist, als bei Bausparverträgen (42,30 €)!



Vermögenswirksame Leistungen auch für Sie!

Mit wenig Aufwand nutzen auch Sie die Vorteile der Vermögenswirksamen Leistungen für Ihre Vermögensbildung.

  1. Investmentfonds auswählen

    Beachten Sie bitte das Angebot der möglichen Investmentfonds, da nicht jeder Investmentfonds für Vermögenswirksame Leistungen zugelassen ist.

     

  2. Arbeitgeber informieren

    Sie erhalten von der Investmentgesellschaft mit der Depoteröffnungsbestätigung eine Mitteilung für Ihren Arbeitgeber, damit er weiß, wo er die Beträge einzahlen soll.

    Tip: Viele Arbeitgeber zahlen Ihren Arbeitnehmern laut Tarifvertrag einen Zuschuss zu Ihren Vermögenswirksamen Leistungen. Wenn Ihr Arbeitgeber nicht den vollen Beitrag übernimmt, empfehlen wir Ihnen, diesen Anteil durch Eigenleistungen aus Gehaltszahlung aufzustocken. Denn die staatliche Sparzulage wird auch dann gewährt, wenn Sie einen Teil der VL-Beiträge oder auch die volle Höhe von Ihrem Gehalt leisten. Der Arbeitgeber behält dann diesen Betrag vom Lohn ein und nimmt die vollständige Überweisung vor.

     

  3. Sparzulage beantragen

    Die Sparzulage beantragen Sie jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung. Hierzu erhalten Sie von der Investmentgesellschaft jährlich mit der Depotaufstellung eine Bescheinigung. Die Sparzulage wird aber nicht jährlich ausgezahlt, sondern erst bei Vertragsende.



Antragsunterlagen jetzt anfordern!

Wählen Sie dazu aus der Auswahl der Investmentfonds für Vermögenswirksame Leistungen den gewünschten Fonds aus und klicken Sie dann auf Antragsunterlagen anfordern.



Haben Sie noch Fragen?

Antworten finden Sie in der Rubrik: "Häufige Fragen zu Vermögenswirksamen Leistungen".


 
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