Seit dem 1.1.1999 gibt es bei den vermögenswirksamen Leistungen zwei Förderbereiche, die von Arbeitnehmern kumulativ ausgeschöpft werden können. Hierbei unterstützt der Gesetzgeber mit der deutlich höheren Sparförderung besonders die Anlage in Aktienfonds, da diese für den langfristigen Vermögensaufbau ideal geeignet sind.
Investmentsparen3. Vermögensbeteiligungsgesetzt400 € pro Jahr(bis 1.4.2009 18% = 72 €) Anlage in Produktivkapital
| Bausparen5. Vermögensbildungsgesetz470 € pro JahrAnlage in einem Bausparvertrag |
| Einkommensgrenzen: 20.000 € bei Alleinstehenden und 40.000 € bei Verheirateten. | Einkommensgrenzen: 17.900 € bei Alleinstehenden und 35.800 € bei Verheirateten. |
Gefördert wird jeder Arbeitnehmer, der die oben genannten Einkommensgrenzen unterschreitet. Wichtig ist, daß die Einzahlunge durch Ihren Arbeitgeber erfolgt. Nur dann erhalten Sie die Förderung.
Auch wenn die Einkommensgrenzen optisch gering erscheinen, überschreiten sie weniger Arbeitnehmer als angenommen. Denn maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen. Vom Jahresbruttogehalt werden daher Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge und Verluste aus anderen Einkunftsarten abgezogen.
Beide Zulagen gibt es nebeneinander, wenn zwei unterschiedliche Verträge für Wertpapiere und Bausparen abgeschlossen werden. Damit ist eine maximale Sparrate von 870 € im Jahr mit einer jährlichen Förderleistung von 122,30 € begünstigt.
| Sparleistung pro Jahr | ergibt nach 6 Jahren | eine kumulierte Sparzulage von | |
|---|---|---|---|
| Aktienfonds- sparen | 400,00 € | 2.400,00 € | 480,00 € |
| Bausparen | 470,00 € | 2.820,00 € | 253,80 € |
| Insgesamt | 870,00 € | 5.220,00 € | 733,80 € |
Tip: Wenn Sie nur eine Sparform besparen wollen, sollten Sie den Aktionfondssparplan wählen, da dort die Förderung 80 € pro Jahr beträgt und somit höher ist, als bei Bausparverträgen (42,30 €)!
Mit wenig Aufwand nutzen auch Sie die Vorteile der Vermögenswirksamen Leistungen für Ihre Vermögensbildung.
Beachten Sie bitte das Angebot der möglichen Investmentfonds, da nicht jeder Investmentfonds für Vermögenswirksame Leistungen zugelassen ist. Gerne unterstützen wir Sie mit den besten Fonds für Vermögenswirksame Leistungen,
Sie erhalten von der Investmentgesellschaft mit der Depoteröffnungsbestätigung eine Mitteilung für Ihren Arbeitgeber. Diese müssen Sie an den Arbeitgeber weiterleiten, damit er weiß, wo er die Beträge einzahlen soll.
Tip: Viele Arbeitgeber zahlen Ihren Arbeitnehmern laut Tarifvertrag einen Zuschuss zu Ihren Vermögenswirksamen Leistungen. Wenn Ihr Arbeitgeber nicht den vollen Beitrag übernimmt, empfehlen wir Ihnen, diesen Anteil durch Eigenleistungen aus Gehaltszahlung aufzustocken. Denn die staatliche Sparzulage wird auch dann gewährt, wenn Sie einen Teil der VL-Beiträge oder auch die volle Höhe von Ihrem Gehalt leisten. Der Arbeitgeber behält dann diesen Betrag vom Lohn ein und nimmt die vollständige Überweisung vor.
Die Sparzulage müssen Sie jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung beantragen. Hierzu erhalten Sie von der Investmentgesellschaft jährlich mit der Depotaufstellung eine Bescheinigung. Die Sparzulage wird aber nicht jährlich ausgezahlt, sondern erst bei Vertragsende.
Achtung: Sollten Sie die Sparzulage in einem Jahr nicht beantragen, erhalten Sie in diesem Jahr auch keine Förderung!
Wählen Sie dazu aus der Auswahl der Investmentfonds für Vermögenswirksame Leistungen den gewünschten Fonds aus und klicken Sie dann auf Antragsunterlagen anfordern.
Antworten finden Sie in der Rubrik: "Häufige Fragen zu Vermögenswirksamen Leistungen".