Seit dem 1.1.1999 gibt es bei den vermögenswirksamen Leistungen zwei Förderbereiche, die von Arbeitnehmern kumulativ ausgeschöpft werden können. Hierbei unterstützt der Gesetzgeber mit der deutlich höheren Sparförderung besonders die Anlage in Aktienfonds, da diese für den langfristigen Vermögensaufbau ideal geeignet sind.
Investmentsparen3. Vermögensbeteiligungsgesetzt400 € pro JahrAnlage in Produktivkapital
| Bausparen5. Vermögensbildungsgesetz470 € pro JahrAnlage in einem Bausparvertrag |
Die staatliche Förderung ist Einkommensabhängig. Ledige erhalten die Sparförderung maximal bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 17.900 €, Verheiratete bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 35.800 €. Sonderausgaben und Werbungsausgaben verringern das zu versteuernde Einkommen, so daß Ihre Jahresbruttolohngrenze deutlich höher liegen kann:
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Es können jährlich bis zu 400 € für das Aktienfondssparen und zusätzlich bis zu 470 € zum Bausparen genutzt werden.
| Sparleistung pro Jahr | ergibt nach 6 Jahren | eine kumulierte Sparzulage von | |
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| Aktienfonds- sparen | 400,00 € | 2.400,00 € | 432,00 € |
| Bausparen | 470,00 € | 2.820,00 € | 253,80 € |
| Insgesamt | 870,00 € | 5.220,00 € | 685,80 € |
Tip: Wenn Sie nur eine Sparform besparen wollen, sollten Sie den Aktionfondssparplan wählen, da dort die Förderung 72 € pro Jahr beträgt und somit höher ist, als bei Bausparverträgen (42,30 €)!
Mit wenig Aufwand nutzen auch Sie die Vorteile der Vermögenswirksamen Leistungen für Ihre Vermögensbildung.
Beachten Sie bitte das Angebot der möglichen Investmentfonds, da nicht jeder Investmentfonds für Vermögenswirksame Leistungen zugelassen ist.
Sie erhalten von der Investmentgesellschaft mit der Depoteröffnungsbestätigung eine Mitteilung für Ihren Arbeitgeber, damit er weiß, wo er die Beträge einzahlen soll.
Tip: Viele Arbeitgeber zahlen Ihren Arbeitnehmern laut Tarifvertrag einen Zuschuss zu Ihren Vermögenswirksamen Leistungen. Wenn Ihr Arbeitgeber nicht den vollen Beitrag übernimmt, empfehlen wir Ihnen, diesen Anteil durch Eigenleistungen aus Gehaltszahlung aufzustocken. Denn die staatliche Sparzulage wird auch dann gewährt, wenn Sie einen Teil der VL-Beiträge oder auch die volle Höhe von Ihrem Gehalt leisten. Der Arbeitgeber behält dann diesen Betrag vom Lohn ein und nimmt die vollständige Überweisung vor.
Die Sparzulage beantragen Sie jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung. Hierzu erhalten Sie von der Investmentgesellschaft jährlich mit der Depotaufstellung eine Bescheinigung. Die Sparzulage wird aber nicht jährlich ausgezahlt, sondern erst bei Vertragsende.
Wählen Sie dazu aus der Auswahl der Investmentfonds für Vermögenswirksame Leistungen den gewünschten Fonds aus und klicken Sie dann auf Antragsunterlagen anfordern.
Antworten finden Sie in der Rubrik: "Häufige Fragen zu Vermögenswirksamen Leistungen".