Vermögenswirksame Leistungen (VL, VWL) - Verbesserte staatliche Prämien und höhere Einkommensgrenzen! Erhalten Sie nun 20% staatliche Prämie auf eine Einzahlung von bis zu 400 Euro.


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Vermögenswirksame Leistungen


Was sind Vermögenswirksame Leistungen?

Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer fördert der Staat bei bestimmten Sparverträgen durch die Gewähr der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Diese Vermögenswirksamen Leistungen des Staates werden häufig ergänzt durch tarifvertraglich vereinbarte Leistungen der Arbeitgeber.

Seit dem 1.1.1999 gibt es bei den vermögenswirksamen Leistungen zwei Förderbereiche, die von Arbeitnehmern kumulativ ausgeschöpft werden können. Hierbei unterstützt der Gesetzgeber mit der deutlich höheren Sparförderung besonders die Anlage in Aktienfonds, da diese für den langfristigen Vermögensaufbau ideal geeignet sind.

Investmentsparen

3. Vermögensbeteiligungsgesetzt

400 € pro Jahr

Sparzulage: 20% = 80 €
(bis 1.4.2009 18% = 72 €)

Anlage in Produktivkapital
  • Aktienfonds bzw. Aktiendachfonds
  • Beteiligungen am Unternehmen
    des Arbeitgebers

Bausparen

5. Vermögensbildungsgesetz

470 € pro Jahr

Sparzulage: 9% = 42,30 €

Anlage in einem Bausparvertrag
Einkommensgrenzen: 20.000 € bei Alleinstehenden und 40.000 € bei Verheirateten.Einkommensgrenzen: 17.900 € bei Alleinstehenden und 35.800 € bei Verheirateten.


Wer wird gefördert?

Gefördert wird jeder Arbeitnehmer, der die oben genannten Einkommensgrenzen unterschreitet. Wichtig ist, daß die Einzahlunge durch Ihren Arbeitgeber erfolgt. Nur dann erhalten Sie die Förderung.

Auch wenn die Einkommensgrenzen optisch gering erscheinen, überschreiten sie weniger Arbeitnehmer als angenommen. Denn maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen. Vom Jahresbruttogehalt werden daher Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge und Verluste aus anderen Einkunftsarten abgezogen.


Optimal: Aktienfondssparen und Bausparen kombinieren

Beide Zulagen gibt es nebeneinander, wenn zwei unterschiedliche Verträge für Wertpapiere und Bausparen abgeschlossen werden. Damit ist eine maximale Sparrate von 870 € im Jahr mit einer jährlichen Förderleistung von 122,30 € begünstigt.

 Sparleistung
pro Jahr
ergibt nach
6 Jahren
eine kumulierte
Sparzulage von
Aktienfonds-
sparen
400,00 €  2.400,00 €  480,00 €  
Bausparen470,00 €  2.820,00 €  253,80 €  
Insgesamt870,00 €  5.220,00 €  733,80 €  

Tip: Wenn Sie nur eine Sparform besparen wollen, sollten Sie den Aktionfondssparplan wählen, da dort die Förderung 80 € pro Jahr beträgt und somit höher ist, als bei Bausparverträgen (42,30 €)!


Vermögenswirksame Leistungen auch für Sie!

Mit wenig Aufwand nutzen auch Sie die Vorteile der Vermögenswirksamen Leistungen für Ihre Vermögensbildung.

  1. Investmentfonds auswählen

    Beachten Sie bitte das Angebot der möglichen Investmentfonds, da nicht jeder Investmentfonds für Vermögenswirksame Leistungen zugelassen ist. Gerne unterstützen wir Sie mit den besten Fonds für Vermögenswirksame Leistungen,

     

  2. Arbeitgeber informieren

    Sie erhalten von der Investmentgesellschaft mit der Depoteröffnungsbestätigung eine Mitteilung für Ihren Arbeitgeber. Diese müssen Sie an den Arbeitgeber weiterleiten, damit er weiß, wo er die Beträge einzahlen soll.

    Tip: Viele Arbeitgeber zahlen Ihren Arbeitnehmern laut Tarifvertrag einen Zuschuss zu Ihren Vermögenswirksamen Leistungen. Wenn Ihr Arbeitgeber nicht den vollen Beitrag übernimmt, empfehlen wir Ihnen, diesen Anteil durch Eigenleistungen aus Gehaltszahlung aufzustocken. Denn die staatliche Sparzulage wird auch dann gewährt, wenn Sie einen Teil der VL-Beiträge oder auch die volle Höhe von Ihrem Gehalt leisten. Der Arbeitgeber behält dann diesen Betrag vom Lohn ein und nimmt die vollständige Überweisung vor.

     

  3. Sparzulage beantragen

    Die Sparzulage müssen Sie jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung beantragen. Hierzu erhalten Sie von der Investmentgesellschaft jährlich mit der Depotaufstellung eine Bescheinigung. Die Sparzulage wird aber nicht jährlich ausgezahlt, sondern erst bei Vertragsende.

    Achtung: Sollten Sie die Sparzulage in einem Jahr nicht beantragen, erhalten Sie in diesem Jahr auch keine Förderung!


Antragsunterlagen jetzt anfordern!

Wählen Sie dazu aus der Auswahl der Investmentfonds für Vermögenswirksame Leistungen den gewünschten Fonds aus und klicken Sie dann auf Antragsunterlagen anfordern.


Haben Sie noch Fragen?

Antworten finden Sie in der Rubrik: "Häufige Fragen zu Vermögenswirksamen Leistungen".

 
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