Rabatte bei Investmentfonds
Wenn Fondsgesellschaften und Discountbroker Rabatte auf den Ausgabeaufschlag gewähren, kann das in zwei verschiedenen Formen geschehen: Direktrabatt oder nachträgliche Vergütung.Beispiel: Direktrabatt
Ein Anleger kauft für 10.000 € Anteile an einem Aktienfonds und erhält hierbei 50% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag von 5%. Statt des regulären Ausgabeaufschlages von 500 € zahlt er hierbei nur 250 €. Beim Direktrabattverfahren werden die eingesparten 250 € sofort in zusätzlichen Anteilsbruchteilen angelegt. Der Rabatt fließt also direkt in die Anlage. Allerdings nur, wenn die Investmentgesellschaft mitspielt. Sie muß den Rabatt auf der Kaufabrechnung berücksichtigen.Für den Rabatt spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Einmalanlage oder um einen Sparplan handelt.
Beispiel: Nachträgliche Vergütung
Auch hier kauft ein Anleger für 10.000 € Anteile an einem Aktienfonds und erhält wieder 50% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag von 5%. Allerdings zahlt er zuerst einmal den vollen Ausgabeaufschlages von 500 €. Über den Rabatt von 250 € erhält er einige Tage später eine Gutschrift. Da bei diesem Verfahren der Rabatt nicht mit angelegt wird, erhöhen clevere Anleger, den Anlagebetrag um den zu erwartenden Rabatt und investieren gleich 10.250 €.Bei Sparplänen erhält der Anleger die Gutschrift aus Kostengründen üblicherweise nur einmal pro Jahr.
Berechnungsverfahren
Je nach Investmentgesellschaft wird der Rabatt nach einem der folgenden Verfahren berechnet.Disgio-Verfahren
Beim Disagio-Verfahren wird der eingezahlte Betrag (= 100%) um den Ausgabeaufschlag reduziert (Disagio = Abgeld) und der verbleibende Betrag angelegt. Es werden also 95% angelegt und 5% Kosten einbehalten.Wenn beispielsweise 10.000 € eingezahlt werden, wird ein Ausgagbeaufschlag von 500 € (bei 5% Ausgabeaufschlag) abgezogen, und die verbleibenden 9.500 € werden im Fonds angelegt. Ihr Rabatt beträgt dann 50% von 500 €, also 250 €.
Dieses Verfahren wird bei den meisten internationalen Investmentgesellschaften verwendet. in der Regel von einen Anlager als "Normal" angesehen.
Agio-Verfahren
Beim Agio-Verfahren wird der eingezahlte Betrag so behandelt, als ob der Ausgabeaufschlag zusätzlich bezahlt wird (Agio = Aufgeld). Bei 5% Ausgabeaufschlag entspricht der eingezahlte Betrag dann 105%. Es werden also 100% angelegt und 5% Kosten einbehalten.Wenn beispielsweise 10.000 € eingezahlt werden wird ein Ausgagbeaufschlag von 476,19 € (bei 5% Ausgabeaufschlag) abgezogen, und die verbleibenden 9.523,81 € werden im Fonds angelegt. Ihr Rabatt beträgt dann 50% von 476,19 €, also 238,09 €.
Welches Verfahren wird verwendet?
Auf die Art des Verfahrens haben wir keinen Einfluß, da dies durch die Investmentgesellschaft festgelegt wird. In der Regel kann man sagen, daß das Agio-Verfahren fast auschließlich von deutschen Investmentgesellschaften verwendet wird, während das Disagio-Verfahren meistens bei internationalen Investmentgesellschaften Anwendung findet.Die Rabattberechnung durch Finanzpartner.DE erfolgt immer nach dem Verfahren, welches bei der jeweiligen Investmentgesellschaft angewendet wird.
Welches Verfahren ist günstiger?
Grundsätzlich ist das Agio-Verfahren für den Kunden günstiger, weil dabei ein größerer Anteil der Einzahlung angelegt wird. Allerdings erwartet der Kunde "normalerweise" eine Berechnung nach dem Disagio-Verfahren (5% von 10.000 sind 500, davon die Hälfte als Rabatt sind 250), weil dieses der in der Schule gelernten "Prozentrechnung" entspricht. Wir erhalten daher manchmal Rückfragen zur Rabattabrechnung, weil der Kunde einen Rabatt von 250 € erwartet und sich dann wundert, wenn er "nur" 238,09 € erhält. Berücksichtigt man jedoch, daß zusätzlich zum Rabatt 23,81 € mehr angelegt wurden, erhält der Kunde beim Agio-Verfahren trotz des geringeren Rabattes mehr für seine Einzahlung.
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