Aufgrund der jedem Pferd innewohnenden Kraft kann Ihr Pferd einem Dritten jederzeit unerwartet einen Schaden zufügen. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in diesem Fall die unbegrenzte Haftung des Pferdehalters vor. Um einer finanziellen Notlage vorzubeugen, schreibt der Gesetzgeber für jeden Pferdehalter eine Pferdehaftpflichtversicherung vor.
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