Vermögenswirksame Leistungen (VL)

VL Sparen - Langfristige Vermögensbildung mit staatlicher Förderung
- Was sind Vermögenswirksame Leistungen?
- Wer wird beim VL Sparen gefördert?
- Wie sollte man in Vermögenswirksame Leistungen anlegen?
- Vermögenswirksame Leistungen auch für Sie!
Was sind Vermögenswirksame Leistungen?
Die Vermögenswirksame Leistung (VL) ist eine in Deutschland staatlich geförderte Form des Sparens, bei der Arbeitnehmer zur Verbesserung der Altersvorsorge vom Staat einen finanziellen Anreiz in Form einer jährlichen Zulage erhalten. Häufig wird die Arbeitnehmersparzulage des Staates durch einen freiwilligen oder im Tarifvertrag vereinbarten Zuschuss der Arbeitgeber ergänzt. Mit dem Zuschuss von Staat und Arbeitgeber erzielen Sie als Arbeitnehmer auch schon ohne Berücksichtigung der Wertentwicklung der Anlage eine attraktive Rendite. Seit dem 1.1.1999 gibt es bei den vermögenswirksamen Leistungen zwei Förderbereiche bzw. Sparformen, die von Arbeitnehmern zur Altersvorsorge gleichzeitig ausgeschöpft werden können.
- Sparplan mit Aktienfonds
- Bausparen
Da Aktienfonds aufgrund der höheren Wertentwicklung ideal für den langfristigen Vermögensaufbau geeignet sind, unterstützt der Staat bei der Geldanlage das Investmentsparen in Fonds mit einer deutlich höheren Förderung als das Bausparen zur eventuellen späteren Baufinanzierung Ihrer Immobilie.
VL Sparen mit Fonds
gemäß 3. Vermögensbeteiligungsgesetz Sparbetrag: maximal 400 Euro pro Jahr
Arbeitnehmersparzulage: 20 Prozent = 80 Euro
(bis 1.4.2009 18% = 72 Euro)
- Aktienfonds bzw. Aktiendachfonds
- Alternativ: Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers
- 20.000 € bei Alleinstehenden
- 40.000 € bei Verheirateten
Bausparen
gemäß 5. Vermögensbildungsgesetz Sparbetrag: maximal 470 Euro pro Jahr
Arbeitnehmersparzulage: 9 Prozent = 42,30 Euro
- Bausparvertragl
Einkommensgrenzen:
- 17.900 € bei Alleinstehenden
- 35.800 € bei Verheirateten
VL Sparen über Banksparplan
In der Vergangenheit konnten Sie auch noch einen Banksparplan als VL Sparplan wählen. Da der Banksparplan heutzutage nicht mehr mit einer Arbeitnehmersparzulage gefördert wird (aber auch angesichts der niedrigen Zinsen), empfiehlt sich nur noch der Fonds Sparplan und / oder der Bausparvertrag zum Vermögensaufbau der Arbeitnehmer.Wer wird beim VL Sparen gefördert?
Jeder Arbeitnehmer, der in Deutschland steuerpflichtig ist und dessen Gehalt die oben aufgeführten Grenzen unterschreitet, wird gefördert.
Auch wenn die Grenzen auf den ersten Blick niedrig erscheinen, können die Vermögenswirksamen Leistungen häufig von viel mehr Arbeitnehmern als gedacht für einen Sparplan beansprucht werden. Denn beim VL Sparen werden zur Ermittlung der Einkommensgrenzen die Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge und Verluste aus anderen Einkunftsarten vom zu versteuernden Jahresbruttogehalt abgezogen.
Das zu versteuernde Einkommen ist maßgebend! Prüfen Sie daher Ihr zu versteuerndes Einkommen im Einkommenssteuerbescheid. Es lohnt sich!
Wichtig: Um die Förderung zu erhalten, müssen die Einzahlungen immer durch den Arbeitgeber erfolgen und Sie müssen jedes Jahr den Nachweis der Einzahlung mit Ihrer Steuererklärung einreichen.!
Wie sollte man in Vermögenswirksame Leistungen anlegen?
Da es beide Zulagen nebeneinander gibt, können vom Sparer zwei unterschiedliche Verträge für Wertpapiere und Bausparen abgeschlossen werden. Es empfiehlt sich für Vermögenswirksame Leistungen daher eine Kombination aus Aktienfondssparen und Bausparen. So wird die max. Sparrate von 870,- € im Jahr mit einer maximal jährlichen Förderleistung von 122,30 € begünstigt.
Tipp: Wenn Sie nur eine VL Sparform besparen wollen, sollten Sie den Aktienfondssparplan wählen, da dort die Förderung 80 € pro Jahr beträgt und somit höher ist, als bei Bausparverträgen (42,30 €)!
Sparleistung pro Jahr | ergibt nach 6 Jahren | eine kumulierte Sparzulage von | |
---|---|---|---|
Fonds sparen | 400,00 € | 2.400,00 € | 480,00 € |
Bausparvertrag | 470,00 € | 2.820,00 € | 253,80 € |
Insgesamt | 870,00 € | 5.220,00 € | 733,80 € |
Vermögenswirksame Leistungen auch für Sie!
Mit wenig Aufwand nutzen auch Sie die Vorteile der Vermögenswirksamen Leistung für Ihre Vermögensbildung.
- Fonds auswählen
Beachten Sie bitte das Angebot der möglichen VL-Fonds, da nicht jeder Fonds als Vermögenswirksame Leistung zugelassen ist. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl mit den besten VL-Fonds für Vermögenswirksame Leistungen.
- Und / Oder Bausparvertrag auswählen
Bitte verwenden Sie den Bausparvertrag Vergleich um die Bausparkasse zu finden, die Ihren Wünschen am nächsten kommt.
- Fonds auswählen
- Arbeitgeber informieren
Zusammen mit dem Vertrag und der Depoteröffnungsbestätigung erhalten Sie von der Investmentgesellschaft eine Mitteilung für Ihren Arbeitgeber. Damit er weiß, wo er die Beträge in den kommenden Jahren einzahlen soll, müssen Sie diese anschließend an den Arbeitgeber weiterleiten.
Tip: Viele Arbeitgeber zahlen Ihren Arbeitnehmern laut Tarifvertrag einen Zuschuss zu Ihren Vermögenswirksamen Leistungen. Wenn Ihr Arbeitgeber nicht den vollen Beitrag übernimmt, empfehlen wir Ihnen, diesen Anteil durch Eigenleistungen aus Gehaltszahlung aufzustocken. Denn die staatliche Sparzulage wird auch dann gewährt, wenn Sie einen Teil der VL-Beiträge oder auch die volle Höhe von Ihrem Gehalt leisten. Der Arbeitgeber behält dann diesen Betrag vom Lohn ein und nimmt die vollständige Überweisung vor.
- VL Sparzulage beantragen
Die Sparzulage müssen Sie jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung beantragen. Hierzu erhalten Sie von der Investmentgesellschaft jährlich mit der Depotaufstellung eine Bescheinigung. Die Sparzulage wird aber nicht jährlich ausgezahlt, sondern erst bei Vertragsende.
Achtung: Sollten Sie die Sparzulage in einem Jahr nicht beantragen, erhalten Sie in diesem Jahr auch keine VL Förderung!