Im elektronischen Bundesanzeiger sollten Sie den aktuellen Bericht mit allen relevanten Informationen zur Versteuerung Ihres Fonds finden (normalerweise erhalten Sie diese Informationen aber auch automatisch mit dem Jahresdepotauszug von der depotführenden Stelle). Sie müssen den im Bericht genannten Ertrag pro Fondsanteil dann nur noch mit der Anzahl Ihrer Fondsanteile multiplizieren und diesen Wert dann in Ihrer Steuererklärung eintragen.
Viel wichtiger ist, vor einem Verkauf zu prüfen, ob für das abgelaufene Geschäftsjahr schon die steuerlichen Informationen vorliegen. Wenn nicht, müssen Sie beim Verkauf von Fondsanteilen eine Pauschalsteuer von z.Z. 6% des Fondswertes entrichten, was üblicherweise deutlich höher ist als die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Diese Pauschale wird (bei deutschen Depotstellen) automatisch an das Finanzamt abgeführt.
Die zuviel bezahlte Steuer bekommen Sie zwar im Zuge der Einkommensteuererklärung zurück.
Aber nur wenn Sie das entsprechende Formular (KAP) korrekt und vollständig ausfüllen. Dies ist aber lästig und wird gerne vergessen (besonders, da die Steuererklärung meistens erst ein Jahr später abgegeben werden muß). Dann wird meist nur noch angekreuzt das die Erträge unterhalb der Sparerfreibeträge liegen. In diesem Fall freut sich unser Finanzminister über eine kleine Spende zur Senkung der Haushaltslücke.
Sie sollten daher gegebenenfalls überlegen, ob der Fonds wirklich sofort verkauft werden muß oder ob man vielleicht besser noch etwas warten sollte. Bei dringendem Geldbedarf kann man auch überlegen, ob man nicht statt dessen eine anderen Fonds verkaufen kann oder will, für den die steuerlichen Informationen bereits vorliegen.